Pkw-Führerschein in Berlin machen – natürlich in unserer Fahrschule
Von Klasse B bis hin zu Klasse BF17.
Autofahren lernen ist einfach und macht Spaß? Bei in Berlin auf jeden Fall! Melde dich jetzt bei uns an und halte schon bald deinen Pkw-Führerschein in den Händen.
Dich erwarten ein erfahrenes Team, das schon viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler erfolgreich durch die Prüfung gebracht hat, und moderne Fahrzeuge.
Autoführerschein? Anhänger-Führerschein? Hier bist du richtig
Der Führerschein bedeutet Unabhängigkeit und ist daher ein Ziel, das die meisten Menschen erreichen möchten – und das oft schon vor der Volljährigkeit. Wenn du den Pkw-Führerschein erwerben willst, stehen dir in unserer Fahrschule alle Möglichkeiten offen.
Diese Pkw-Führerscheine kannst du bei uns machen:
Nach wie vor ist der klassische Autoführerschein das am häufigsten angefragte Angebot unserer Fahrschule. Mit dem Führerschein Klasse B darfst du neben dem Auto auch Fahrzeuge der Klassen L und M – Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h – sowie Trecker in Kombination mit einem Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h zu führen.
Mit einem Automatik-Führerschein darfst du nur Automatikfahrzeuge keine Schaltwagen, bewegen.
Bei dem kleinen Anhängerführerschein handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B, für die ein Kurs in der Fahrschule, aber keine Prüfung erforderlich ist. Das zugelassene Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger darf 4.250 Kilogramm nicht überschreiten.
Der große Anhängerführerschein befähigt dich, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm zu befördern.
Erwirbst du die Fahrerlaubnis Klasse BF17, ist es dir erlaubt, vor dem Erreichen der Volljährigkeit mit dem Auto zu fahren. Voraussetzung ist, dass eine mindestens 30 Jahre alte Begleitperson mitfährt, die seit fünf oder mehr Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat.
Bei der Führerscheinklasse B197 handelt es sich um eine Erweiterung der Klasse B, mit der du Kraftfahrzeuge der Klasse B führen darfst – auch, wenn du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast. Voraussetzung ist, dass du in deiner Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) davon in einem Schaltwagen absolviert hast und die Schaltkompetenz durch eine 15-minütige Schaltkompetenzprüfung mit dem Fahrlehrer nachweisen kannst.